Lernfahrgesuch
Lernfahrgesuch
In den Strassenverkehrsämter, den Stadt- und Gemeindehäusern liegen Lernfahrgesuch-Formulare auf.
Man kann dieses auch hier auf der Homepage des Strassenverkehrsamts als pdf herunterladen und direkt ausfüllen. Das Lernfahrgesuch kann frühestens einen Monat vor dem erforderlichen Mindestalter eingereicht werden.
Lernfahrgesuch einreichen
Wird ein Lernfahrgesuch erstmals eingereicht, muss man persönlich bei der Gemeindeverwaltung/Einwohnerkontrolle oder beim Strassenverkehrsamt vorsprechen und einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto (CH-Bürger: Identitätskarte/Pass, Ausländer: Originalausländerausweis) vorlegen.
Für die erstmalige Identifikation wird beim Strassenverkehrsamt eine Gebühr von Fr. 20.– erhoben.
Wurde bereits einmal ein Gesuch eingereicht oder ein Führerausweises im Kredikartenformat für eine andere Kategorie erworben, kann das Gesuch auch per Post oder direkt am Schalter des Strassenverkehrsamts einreichen werden (ohne Identifikationsbestätigung).